Auch in dringenden Fällen stehen wir unseren Patienten mit Rat und Tat zur Seite. Bei ernsten oder lebensbedrohlichen Situationen zögern Sie jedoch nicht, sofort eine Klinik aufzusuchen oder den offiziellen Notfall-Zahnarzt zu kontaktieren. Ihre Gesundheit hat für uns oberste Priorität, und wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig weiter. In ernsten Fällen kontaktieren Sie bitte direkt den Notfall-Zahnarzt (Nummer für Bezirk Horgen)
Nach einem Zahnunfall ist schnelles Handeln entscheidend. Suchen Sie umgehend eine zahnärztliche Praxis auf, damit die Verletzung fachgerecht dokumentiert und behandelt werden kann. Nur eine gut dokumentierte Verletzung ermöglicht es, die Behandlungskosten den Versicherungen korrekt zuzuweisen.
Wichtige Informationen für den Zahnarzt:
• Unfallhergang: Was ist passiert?
• Unfallzeitpunkt: Wann ist es passiert?
• Unfallort: Wo ist es passiert?
• Unfallart: Wie ist der Unfall passiert?
• Zustand des Unfallopfers: Ist die Person ansprechbar?
• Alter des Unfallopfers: Kind oder Erwachsener?
Bringen Sie Folgendes mit:
• Personalien des Opfers
• Impfschein (Wundstarrkrampf)
• Krankenkassen- oder Unfallversicherungsdaten
Dringlichkeitsstufen bei Notfällen
Die Interventionsdringlichkeit wird in Absprache mit dem Kantonszahnarzt festgelegt:
Rufen Sie den Notarzt oder begeben Sie sich sofort ins Krankenhaus, wenn Sie oder jemand anderes folgende lebensbedrohliche oder schwerwiegende Zustände hat:
• Unfälle im Kiefer-/Gesichtsbereich (z. B. Kieferfrakturen, Alveolarkammfrakturen, Verletzungen oraler Weichteile)
• Unkontrollierbare orale Blutungen
• Starke Kieferklemme (Trismus)
• Rasch fortschreitende Schwellungen (z. B. Logenabszess)
• Schwere medizinische Komplikationen nach Eingriffen (z. B. Fieber, Schüttelfrost, Infektionen)
• Dentoalveoläre Traumata oder komplexe Milchzahnverletzungen (z. B. Intrusion, Längsfraktur).
Begeben Sie sich innerhalb 6–12 Stunden zum Arzt oder ins Krankenhaus bei:
• Kontrollierbare postoperative Blutungen
• Orale Infektionen ohne systemische Wirkung (z. B. Dentitio difficilis, Plaut-Vincent-Gingivitis)
• Schmerzhafte kieferorthopädische Bögen oder Apparaturen
Behandlung nach Absprache erfolgt beiubjektive Notfälle, die den Patienten sozial oder psychisch belasten:
• Kosmetische Probleme (z. B. sichtbare Zahnschäden)
• Frakturen oder Verlust von Zahnersatz
• Prothesendruckstellen
• Störende kieferorthopädische Elemente
• Füllungsverlust mit scharfen Kanten
Bleiben Sie ruhig und handeln Sie zügig – wir sind für Sie da!