Nach einem Zahnunfall muss umgehend eine zahnärztliche Praxis aufgesucht werden. Der Zahnarzt wird nach einem Untersuch die Verletzung genau dokumentieren und die notwendige Behandlung einleiten.
Nur bei gut dokumentierten Zahnunfällen können die hohen Kosten der Behandlung den Versicherungsträgern auferlegt werden.
Welche Informationen braucht der (Zahn)Arzt:
Unfallhergang (Was?), Unfallzeitpunkt (Wann?), Unfallort (Wo?), Unfallart (Wie?), Zustand des Unfallopfers (Ansprechbar?) und Alter des Unfallopfers (Kind/Erwachsener?)
Was sollten sie zum (Zahn)Arzt mitnehmen:
Personalien des Opfers, Impfschein (Wundstarrkrampf), Krankenkassen-/Unfallversicherungsdaten
Dieser Zahnarzt hat heute Notfalldienst:
Interventionsdringlichkeiten in Absprache mit dem Kantonszahnarzt
(gelten für alle Notfallbehandlungen)
Stufe 1: Sofort (innert max.1-3 Stunden)
a) Lebensbedrohliche oder potentiell lebensbedrohliche Zustände wie:
- Unfälle im Kiefer- Gesichtsbereich (wie: Frakturen von Kiefer, Alveolarkamm, Lazeration der oralen Weichteile)
- Orale Blutungen, welche durch den Patienten nicht kontrolliert werden können
- Starker Trismus (Kieferklemme)
- Erhebliche und rasch progrediente orofaziale Schwellungen (z.B. Logenabszess)
- Schwere medizinische Komplikationen nach zahnärztlichen Eingriffen (z.B. Hohes Fieber, Schüttelfrost, Exanthem)
- Schwere medizinisch bedingte Komplikationen nach zahnärztlichen Eingriffen (z.B. dentogene Infekte bei Diabetikern)
b) Verletzungen bei denen schnelle Diagnose und Intervention für die Prognose entscheidend sind:
- Dentoalveoläre Traumata im bleibenden Gebiss
- Komplizierte Traumata im Milchgebiss (Intrusion, Längsfraktur, Fraktur mit offener Pulpa)
Stufe 2: Innert 6 bis max. 12 Stunden
- Postoperative Blutungen, welche durch den Patienten temporär kontrolliert werden können
- Orale Infektionen ohne systemischen Effekt (dental, parodontal, gingival), z.B. Dentitio difficilis, Plaut-Vincent-Gingivitis
- Schmerzhafte kieferorthopädische Bögen und Apparaturen
Stufe 3: Nach Absprache
Subjektive Notfälle, welche den Patienten sozial und/oder psychisch belasten wie:
- Kosmetischer „Notfall“
- Fraktur oder Verlust von prothetischem Ersatz, Prothesenfraktur
- Prothesendruckstelle
- Störende kieferorthopädische Bögen und Apparaturen
- Füllungsverlust mit scharfen Kanten